Seit Anfang dieses Jahres ist die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft getreten. Da es sich bei dieser Ausweitung der bereits bestehenden Nachhaltigkeitsberichterstattungspflichten um ein komplexes Thema handelt, das zudem viele Unternehmen betrifft, haben wir das Wichtigste, was Sie dazu im ersten Schritt wissen müssen im Folgenden zusammengefasst.
Der fortlaufende Klimawandel und die damit einhergehenden schweren Folgen für die Umwelt und Menschen sind mittlerweile auf der Agenda der meisten Unternehmen angekommen. Um die Wirtschaft auf eine nachhaltige Art des Wirtschaftens auszurichten, ist zu Beginn des Jahres 2023 die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) in Kraft getreten, mit dem Ziel, dass Nachhaltigkeitsinformationen denselben Stellenwert erlangen wie finanzielle Informationen. Doch was genau sollte man bei diesem Thema alles beachten?
Wenn man sich genauer mit dem Thema auseinandersetzt, stößt man schnell auf den Begriff ESG-Reporting. Der Begriff ESG steht dabei für „Environmental, Social and Governance“ und ist ein Überbegriff für das Nachhaltigkeitsniveau eines Unternehmens. Die CSRD wird ergänzt durch eigene Berichtsstandards: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese geben konkrete Berichtsinhalte, quantitative und qualitative Angaben vor. Das ermöglicht eine Vergleichbarkeit der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Dadurch können Nachhaltigkeitsinformationen stärker quantifiziert werden und legen den Fokus von Unternehmen auf die Integration von ESRS in die eigenen betrieblichen Prozesse.
Doch für welche Unternehmen ist das überhaupt relevant? Sowohl Unternehmen, die bereits verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsberichte gemäß der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu veröffentlichen, als auch alle die zwei von den drei folgenden Kriterien erfüllen: Umsatzerlöse > € 40 Mio, Bilanzsumme > € 20 Mio, Mitarbeiter:innen (Ø) > 250.
Diese neue Berichterstattungspflicht gilt für Unternehmen, die bislang verpflichtend berichten mussten ab 2024, für Unternehmen, die neu unter die CSRD fallen ab 2025 und gelistete SMEs müssen ab 2026 mit angepassten Standards berichten.
Die Einhaltung dieser Vorschriften stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar, aufgrund verschiedener Probleme. Denn aufgrund der schnellen Einführung der CSRD fehlt vielen Unternehmen die benötigte Expertise, um selbstständig ein entsprechendes Nachhaltigkeitsreporting anzufertigen. Insbesondere das effektive und vollständige Sammeln sowie eine transparente Kommunikation der notwendigen Daten könnte vor allem für kleinere und mittlere Unternehmen eine Schwierigkeit sein1. Zudem bringt die neue Berichtspflicht für viele Unternehmen hohe Investitionen mit sich, um die betrieblichen Strukturen umweltfreundlicher zu gestalten2. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig vorzubereiten und einen Plan zu erstellen, um bis zum jeweiligen Stichtag ein prüffähiges CSRD-Reporting zu erstellen.